Fensterscheibe gebrochen
Der häufigste Fall: eine eingeschlagene oder gesprungene Scheibe im Wohn- oder Geschäftsfenster. Einfach-, Doppel- und Dreifachverglasung.
Notverglasung nach Einbruch
Aufgebrochenes Fenster oder aufgehebelte Tür: Die Öffnung muss sofort verschlossen werden, bevor über besseren Schutz gesprochen wird.
Schaufenster und Auslage
Große Flächen im Geschäftslokal. Solange die Auslage offen steht, kann das Geschäft nicht zusperren — hier zählt jede Stunde.
Glastür und Ganzglastür
Bricht Einscheibensicherheitsglas, zerfällt die ganze Tür. Neben dem Glas sind Beschläge und Schloss zu prüfen.
Duschglas gebrochen
Eine zersprungene Duschwand hinterlässt tausende Krümel im Bad. Kein Sicherheitsloch, aber eine Verletzungsgefahr.
Glasgeländer und Absturzsicherung
Ein beschädigtes Geländerfeld ist eine Absturzgefahr. Die Stelle muss sofort gesperrt und gesichert werden.
Glasschaden nach Sturm
Nach Unwettern sind oft mehrere Scheiben gleichzeitig betroffen — Fenster, Terrassen- oder Wintergartenverglasung.
Isolierglas blind oder undicht
Kein Bruch, sondern ein anderer Defekt: Feuchtigkeit zwischen den Scheiben. Kein Notfall, aber ein Fall für uns.